Aus unserer Sicht (Betroffenenrat) | 28.01.2016

Pressemitteilung: Betroffenenrat begrüßt nationale Aufarbeitungskommission und fordert unabhängige Ermittlungen im Bistum Hildesheim

Der Betroffenenrat begrüßt, dass die lange geforderte unabhängige nationale Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch jetzt an den Start geht. Dies ist eine historische Chance!

Zugleich bedauern wir die eingeschränkte finanzielle Ausstattung der Kommission und hätten eine gesetzliche Grundlage begrüßt. Anpassungen, auch bei der Laufzeit der Kommissionsarbeit, sollten in der Zukunft vorgenommen werden. Entscheidend ist jedoch, dass es jetzt losgeht!

Vorgänge im Bistum Hildesheim – Berichterstattung von ARD und WDR

Die jüngst im Bistum Hildesheim bekannt gewordenen sexuellen Gewalttaten zeigen beispielhaft, wie sehr mangelnde gesetzliche Grundlagen gerade im kirchlich- institutionellen Bereich immer wieder zu Lasten der Opfer gehen. Täter_innen dagegen werden geschützt, jahrzehntelang!
Wir bedauern die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft, weder gegen den Serien-Missbrauchstäter Peter R. noch gegen die Verantwortlichen des Bistums Hildesheim Ermittlungen einzuleiten beziehungsweise wiederaufzunehmen.  Es ist uns unverständlich, dass gegen einen Mann, dem Kindesmissbrauch in dreistelliger Zahl vorgeworfen wird, nicht einmal ermittelt wird, obwohl es Hinweise auf weitere Taten gibt.

Der Betroffenenrat fordert daher nachdrücklich, zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes eine_n unabhängige_n Ermittler_in einzusetzen.

Wie das Vorgehen im Bistum Regensburg bei den Regensburger Domspatzen zeigt, kann es in kurzer Zeit gelingen, hunderte von Misshandlungs- und Missbrauchsfällen ans Licht zu bringen.

Wesentlich sind dabei vorbehaltloser Zugang zu den Akten des Bistums, Zugang zu Opfern und Zeugen, um alle notwendigen Gespräch führen zu können – und ein unabhängiger externer Ermittler.

Der Zwischenbericht über die Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen zeigt: über Jahrzehnte hinweg sind Fälle von Missbrauch, Prügel und Gewalt intern bekannt gewesen, ohne dass dies zu personellen Konsequenzen noch zu strukturellen Änderungen geführt hat. Hier sollten die Verantwortlichen jetzt Stellung beziehen!

Insgesamt muss gelten: Jeder Übergriff, aber auch das über Jahrzehnte praktizierte Wegschauen, Leugnen, Vertuschen und Versetzen der Täter_innen sowie der Umgang mit den Betroffenen sollten grundlegend aufgearbeitet werden. Die Archive der Bistümer, Orden und des Vatikans sollten dafür geöffnet werden.

Denn das Kirchenrecht, sowohl der katholischen wie auch der evangelischen Kirche, verweigert bis heute die zwingend notwendige Transparenz. Opfer haben kein Recht auf Akteneinsicht und damit keinen Anspruch auf angemessene Beteiligung in disziplinarrechtlichen Verfahren.

Nur im Zusammenwirken von Ermittlungen vor Ort und der Arbeit der Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch auf nationaler Ebene kann es in den kommenden Jahren gelingen, die vielen dunklen Ecken in der Gesellschaft endlich aufzuhellen, in denen Kinder und Jugendliche Opfer von sexueller Gewalt wurden und werden.

Der Betroffenenrat
Fachgremium beim UBSKM

Der Betroffenenrat beim UBSKM hat sich im März 2015 konstituiert. Die 15 Mitglieder des Betroffenenrats haben sexualisierte Gewalt in den unterschiedlichsten Kontexten erlebt und arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema.

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