Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus steht hinter einem Rednerpult und hält eine Rede.
Aktuelles | 17.06.2024

CLAUS SPRACH AM TÜBINGER SOZIALPÄDAGOGIKTAG ÜBER QUALIFIZIERTEN KINDERSCHUTZ FÜR FACHKRÄFTE

Im Rahmen des 47. Tübinger Sozialpädagogiktages hielt die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus heute eine Keynote zum Thema „Was sollen angehende Fachkräfte lernen? – Qualifizierung für den Kinderschutz“.

Berlin, Tübingen, 14.06.2024. Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen hat am 14. Juni 2024 in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsnetzwerk Sexualisierte Gewalt Baden-Württemberg den 47. Tübinger Sozialpädagogiktag zum Thema „Sexualisierte Gewalt: Schutzkonzepte, Qualifizierungsbedarfe und aktuelle Diskurse in der Sozialen Arbeit“ durchgeführt. Teilgenommen haben rund 170 Lehrkräfte sozialpädagogischer Studiengänge, Fachkräfte sowie (ehemalige) Studierende der Sozialen Arbeit.

Neben Grußworten des Bildungspolitischen Sprechers der Grünen der Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Thomas Poreski, und der Leiterin der Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend (LKSF) Baden-Württemberg, Martina Huck, gab es Keynotes unter anderem von Prof. Julia Gebrande, Vorsitzende der bei der UBSKM angesiedelten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, sowie von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus.

Ziel des 47. Tübinger Sozialpädagogiktages ist es, ausgehend von aktuellen Entwicklungen, eine Zwischenbilanz zu Schutzkonzepten, Qualifizierungsbedarfen, Aufarbeitungsprozessen und aktuellen Diskursen in der Sozialen Arbeit zu ziehen und zu diskutieren, welche Themen und Fragestellungen weiterverfolgt werden müssen.

In ihrer Keynote betonte die Unabhängige Beauftragte, wie wichtig es sei, Kinderschutz auch mit Blick auf sexualisierte Gewalt standardmäßig in der Ausbildung aller Berufsgruppen, die für den Kinderschutz relevant sind, zu verankern: „Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche können nur gelingen, wenn Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für den Kinderschutz auch gut qualifiziert sind. (…) Dabei geht es um alle kinderschutzrelevanten Berufsfelder in den Bereichen Bildung und Soziales, Medizin und Gesundheit, aber auch Polizei und Justiz. Für alle dort Beschäftigten gilt: Sie brauchen ein verlässlich in der Ausbildung verankertes, spezifisches Basiswissen zum Kinderschutz, damit sie sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bestmöglich identifizieren und entsprechend kompetent auf Kinderschutzfälle reagieren können.“

Darüber hinaus sollte, so Claus, Kinderschutz Pflichtmodul im Studium der Sozialen Arbeit sein. Denn Sozialarbeiter:innen seien diejenigen, die Fallverantwortung tragen und damit den staatlichen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen umsetzen. Für diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe brauche es über solch Basiswissen hinausgehende Kompetenzen gerade was die Schnittstellen mit Ermittlungsbehörden, Gerichten oder auch den pädagogischen Fachkräften rund um das betroffene Kind geht. Hier seien die Hochschulen in der Verantwortung, solch umfassende Handlungskompetenz zu vermitteln.

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden dann über sechs Workshops zentrale Fragen der Prävention und Intervention vertiefen. Schwerpunkte waren unter anderem der Umgang mit Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen, die kindliche Sexualentwicklung, die Rolle von Fachberatungsstellen als Kompetenzzentren im Kinderschutz oder die Bedeutung von Schutzkonzepten zum Beispiel in Schulen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

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